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Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes VG Sayda, Rechenberg-Bienenmühle, Neuhausen und VG Seiffen

Auftraggeber:
Stadt Sayda

Zeitraum:
2013-2016

Leistungsumfang:
Fortschreibung und Anpassung des Flächennutzungsplans an aktuelle Absichten und Entwicklungsziele, Abstimmung ziwschen den Gemeinden

Technische Beschreibung:

Die 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes, der insgesamt sieben Gemeinden, basierte auf dem 2008 beschlossenen Bauleitplan. Da dieses Planinstrument ein dynamisches ist, sollte es nach fünf Jahren fortgeschrieben und an aktuelle Absichten und Entwicklungsziele angepasst werden. Somit wurden für die einzelnen betroffenen Teilflächen des Gesamtplanes Ausschnitte herausgelöst und in einem separaten Verfahren geändert. Auch wurde der Landschaftsplan bearbeitet und die Änderungen durch einen Umweltbericht optmiert. Es folgten intensive Abstimmungen zu den Absichten der einzelnen Gemeinden, der Integrierung der Bestimmungen von übergeordneten Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie der Koordinierung von betroffenen Bürgern und deren Fachplanern.

Die Änderungsflächen umfassten:

  • drei Wohn- und Sozialbauvorhaben
  • sieben Sondergebiete für Tourismuskomplexe
  • zwei Gewerbekomplexe
  • fünf Biogasanlagen
  • acht Wasser Ver- und Entsorgungsanlagen.

Inhaltlich kann resümiert werden, dass es sich um überwiegend ‚alltägliche‘ Anforderungen an die Bauleitplanung handelte. So waren z.B. die Wohnbauentwicklung zur Abrundung des Siedlungskörpers südlich von Sayda oder die Darstellung von Wasserver- und -entsorgungsanlagen planerisch einfach umzusetzten. Weit aus schwieriger gestaltete sich die Herleitung und Umsetzung von politisch intensiv debattierten Tourismusobjekten. So waren jene Änderungsflächen am Mordstein (sog. Blockhausen) sowie im Mortelgrund und die an den Skihängen am Reicheltberg und in Holzhau in naturschutzfachlich sensiblen Lagen äußerst präkär.

So mussten in einigen Ratssitzungen von verschiedenen Gremien und Gemeinden die Grundzüge der Bauleitplanung anschaulich verdeutlicht und für deren Akzeptanz geworben werden. Vor allem die Relevanz und Auswirkungen des Naturschutzes erzeugte intensive Disskusionen unter den verschiedenen politischen Entscheidungsträgern.

Schlussendlich konnte jedoch durch den gemeinsamen Flächennutzungsplan eine abgestimmte Entwicklung über Kreisgrenzen hinaus vorangetrieben und der gemeinsame Weg fortgesetzt werden.